Letzter Einsatz: 08.02.2021Navigation100 Jahre Feuerwehr SeckDie Feuerwehr Seck feierte vom 20-22.Mai 2011 ihr 100 jähriges Bestehen. Weitere Infos finden Sie im unteren Link. Kranzniederlegung am Ehrenmal 06.03.2011 |
SicherheitstippsLiebe Besucher, auf der nachfolgenden Seite geben wir Ihnen einige Tipps , wie Sie sich bei einem Unfall oder Vergiftung richtig verhalten sollten. Zunächst die WICHTIGSTEN Notrufnummern: 112 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 19222 Krankenwagen 030/19240 Giftnotruf Das Sichere Kind der Elternratgeber bei Verletzungen mit Kindern. _______________________________________NOTRUF_____________________________________________________ Das Wichtigste ist, dass Sie stets RUHE bewahren Verhalten bei einem Unfall: 1. Warnen Sie den nachfolgenden Verkehr wenn Sie einen Unfall sehen! DER NOTUF ! WO? _____________________________________VERGIFTUNGS_NOTRUF_________________________________________ Nun die 6 W- Fragen bei Vergiftungen Wer ist vergiftet? Womit? Wie viel? Wann? Welche? Was? Achtung ! Bringen Sie niemanden, der Gift veschluckt hat zum Erbrechen! _________________________________________ÄRZTE______________________________________________________________ Hier noch ein par Informationen zu verschiedenen Adressen. Bereitschaftdienste der Ärzte und Kliniken Bereitschaft der Kinderärtze Dienstbereite Apotheken Stroke Unit Verbrennungsmedizin Auf dieser Seite haben Sie tolle Berichte über alle möglichen Herzerkankungen und wie Sie sich davor schützen können, reinschauen lohnt auf jeden Fall. _____________________________________RECHT______________________________________________________ Recht: Bei Ausfahrt gilt kein ''rechts vor links'' Recht: Bei Ausfahrt gilt kein 'rechts vor links' Bei einer Ausfahrt gilt die übliche "Rechts-vor-links-Regel" nicht, denn der fließende Verkehr hat Vorrang. Dies hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil bekräftigt. Die Einordnung als Ausfahrt hängt von äußeren Merkmalen ab; sie führt in der Regel zu einem Grundstück oder Parkplatz und hat keinen Straßennamen. In dem verhandelten Fall stieß eine Autofahrerin beim Verlassen eines Parkplatzes mit einem auf der Straße fahrenden Pkw zusammen. Die Klägerin behauptete, dass sie Vorfahrt hatte, da sie für den anderen Autofahrer von rechts gekommen sei. Sie berief sich dabei darauf, dass die Ausfahrt nicht durch eine abgesenkte Bordsteinkante abgegrenzt war und sie diese daher als normale Straße bewertet hatte. Die Richter stimmten der Klägerin nicht zu. In diesem Fall habe die Ausfahrt nicht dem fließenden Verkehr gedient, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) das Oberlandesgericht München. Dass sie nicht durch eine Bordsteinkante abgegrenzt war, sei nicht ausschlaggebend. Man könne vom Vorfahrtsberechtigten nicht verlangen, vor jeder nicht eindeutig zu identifizierenden Grundstücksausfahrt stehen zu bleiben (Oberlandesgericht München, AZ: 10 U 4845/08). mehr Infos hier Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" (http://www.online-recht.de) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch einen Link auf eine andere Homepage deren Inhalte ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann laut LG nur verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller von uns per Link angebotenen fremden Seiten. Haben Sie noch Fragen zu Feuerlöschgeräten oder Rauchmeldern? Besuchen Sie uns in unserem Feuerwehrgerätehaus, oder senden Sie uns eine Nachricht, wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. |
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